Die Gesundheit Ihres Kindes ist bei uns in guten Händen

Herzlich willkommen in der Kinderarztpraxis Andrea Stopienski! Hier stehen Gesundheit, Wohlbefinden und ein Lächeln im Mittelpunkt der Betreuung Ihrer Liebsten.

Kinderarztpraxis Andrea Stopienski

Nur das Beste für Ihr Kind

In unserer Praxis betreuen wir Ihr Kind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr.


Unsere oberste Priorität ist , dass sich die Kinder bei uns wohl fühlen und gern in unsere Praxis kommen. Informieren Sie sich gern über unser Leistungsspektrum (Angebot), welches durch regelmäßige Fortbildung und unter Beachtung der nationalen und internationalen medizinischen Leitlinien eine gute Versorgung der Kinder zum Ziel hat.

Öffnungszeiten

Mo 07:30 – 11:30
Di   07:30 – 11:30 & 13:00 – 16:30
Mi   07:30 – 11:30
Do  07:30 – 11:30 & 13:00 – 16:30
Fr   07:30 – 11:30
Zusätzlich Termine nach Vereinbarung

Akutsprechzeiten

Mo 07:30 – 09:00
Di   07:30 – 09:00 & 15:00 – 16:00
Mi   07:30 – 09:00
Do  07:30 – 09:00 & 15:00 – 16:00
Fr   07:30 – 09:00

Schnelle Hilfe

Akutversorgung

Hohes Fieber, blutende Wunden, allergische Reaktionen – als Kinderarztpraxis in Salzwedel übernehmen wir die Diagnostik und Therapie bei akuten Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen.

Unsere Akutsprechstunde findet täglich von 7.30 bis 9:00 Uhr, sowie Di.+Do. von 15:00 bis 16:00 Uhr statt. Ansonsten vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserer Praxis, um optimale Abläufe zu gewährleisten.

Für eine akute Versorgung in Notfällen, die eine Terminvereinbarung nicht zulassen, können sich Patienten zu unserer Sprechstundenzeiten jederzeit vorstellen.

Die Gesundheit und das Wohlbefinden der jungen Patienten steht für uns an erster Stelle!

Vorsorgeleistungen

Kinder- und Jugend-Vorsorgeuntersuchungen U1 – U11, J1 UND J2

Mit regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen überprüfen wir die normale und gesunde Entwicklung Ihres Kindes. Treten Probleme oder Defizite in der Entwicklung Ihres Kindes auf, sollten diese möglichst früh erkannt werden. So können gegebenenfalls weitere diagnostische Maßnahmen vorgenommen und geeignete Förder- oder Therapiemaßnahmen in die Wege geleitet werden.

Damit die Untersuchungsergebnisse ordnungsgemäß dokumentiert werden können, bringen Sie bitte das Vorsorgeheft zur Untersuchung mit!

FOLGENDE UNTERSUCHUNGEN SIND VORGESEHEN:

Das in Deutschland bundesweit einheitliche Früherkennungsprogramm gewährt jedem Kind einen gesetzlichen Anspruch auf zehn Früherkennungsuntersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren:

  • U1: Direkt nach der Entbindung
  • U2: 3. – 10. Lebenstag
  • U3: 1 Monat (2. – 5. Lebenswoche)
  • U4: 3 Monate (3. – 4. Lebensmonat)
  • U5: 6 Monate (6. – 7. Monat)
  • U6: 1 Jahr (10. – 12. Monat)
  • U7: 2 Jahre (21. – 24. Monat)
  • U7a: 3 Jahre (34. – 36. Monat)
  • U8: 4 Jahre (46. – 48. Monat)
  • U9: 5¼ Jahre (60. – 64. Monat)
  • J1: 13 Jahre (12 – 14 Jahre)
  •  

In den letzten Jahren wurde das Vorsorgeprogramm um die U10 und U11 (Grundschulalter) sowie J2 (Jugendalter) erweitert.
Diese Vorsorgeuntersuchungen dienen vor allem dem Vermeiden von Krankheiten und der Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensweise. Sie werden inzwischen von den meisten Krankenkassen erstattet.

  • U10: 7 – 8 Jahre
  • U11: 9 – 10 Jahre
  • J2: 16 Jahre (bis 17 Jahre)
Impfberatung

Impfungen

Impfungen bewirken einen Schutz vor gefährlichen Infektionskrankheiten. Der Organismus wird durch die Impfung angeregt, körpereigene Schutzstoffe (Antikörper) zu bilden, die sich sonst auch nach einer durchgemachten Erkrankung gebildet hätten. Geimpft wird fast ausschließlich gegen Infektionen, die lebensgefährlich verlaufen können und/ oder potentiell lebenslange Folgen nach sich ziehen.

Ob die Kinder geimpft werden, entscheiden die Eltern nach eingehender Beratung. Wir empfehlen allerdings ausnahmslos die von der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) angeratenen Impfungen für unsere Patienten.

Im Einzelfall können auch noch weitere Impfungen sinnvoll sein. Gern beraten wir Sie zum Thema.

IGEL

Bescheinigungen


BESCHEINIGUNGEN


IMPFBESCHEINIGUNG

Viele Einrichtungen wünschen einen Impfnachweis (Hort, Schule, etc.) und haben eigene Formulare. Wir bemühen uns zwar erfolgte Impfungen so zu dokumentieren, dass der Nachweis ausreichend erbracht werden kann, sollten dennoch gesonderte Bescheinigungen nötig sein, müssen die Kosten privat getragen werden.


SCHÜLERAUSTAUSCH

Ebenfalls nehmen wir Untersuchungen vor Auslandsaufenthalten (z. B. Schüleraustausch oder Au-pair- Aufenthalte) mit Prüfung des Impfstatus vor. Das Gesundheitszeugnis zum Schüleraustausch ist keine Kassenleistung und muss privat getragen werden.

Diese Leistungen werden nicht regelhaft von der Krankenkasse übernommen, sodass Sie eine Rechnung erhalten.


KITATAUGLICHKEIT

Einigen Einrichtungen reichen das Vorsorgeheft und der Impfausweis nicht aus, sodass eine Kitatauglichkeitsuntersuchung vor Eintritt in die Gemeinschaftseinrichtung verlangt wird. Bringen Sie auszufüllende Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass Ihnen die Untersuchung, Aufklärung und Dokumentation in Rechnung gestellt wird, da die Tauglichkeitsbescheinigung keine kassenärztliche Leistung ist.

Wir sind ein

Team

Andrea Stopienski

Kinderärztin

Sandra Kipp

MFA

Annika Behrens

Krankenschwester

Manuela Riebau

Empfang

Jeanny Güßfeld

MFA

Lena Heitmann

Auszubildende MFA